Vergleich der Bilanzierung von Leasingverträgen unter IFRS und GAAP
Vergleich der Bilanzierung von Leasingverträgen unter IFRS und GAAP
Die Bilanzierung von Leasingverträgen hat in den letzten Jahren bedeutende Änderungen erfahren, insbesondere durch die Einführung von IFRS 16 und ASC 842.
Beide Standards zielen darauf ab, Transparenz und Vergleichbarkeit von Finanzinformationen zu verbessern, unterscheiden sich jedoch in einigen grundlegenden Aspekten.
Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen der Bilanzierung von Leasingverträgen unter IFRS und GAAP detailliert dargestellt.
1. Grundlegender Ansatz
A. IFRS 16 (International Financial Reporting Standards)
- Einheitsmodell: IFRS 16 verfolgt ein einheitliches Modell, bei dem grundsätzlich alle Leasingverhältnisse in der Bilanz sowohl beim Leasingnehmer als auch, in begrenztem Umfang, beim Leasinggeber erfasst werden.
- Recht auf Nutzung: Der Leasingnehmer muss ein Vermögenswertrecht zur Nutzung des Leasinggegenstands und eine entsprechende Leasingverbindlichkeit ansetzen.
- Bewertung zum Nutzungsrecht: Das Nutzungsrecht-Vermögen wird zu den fortzuführenden Anschaffungskosten, abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen, bilanziert.
- Leasingverbindlichkeit: Die Leasingverbindlichkeit wird zu den Barwerten zukünftiger Leasingzahlungen bewertet und basierend auf den Zins- und Tilgungskomponenten über die Laufzeit angepasst.
B. ASC 842 (Generally Accepted Accounting Principles)
- Dualmodell: GAAP unterscheidet weiterhin zwischen zwei Arten von Leasingverhältnissen – Operating Leases und Finance Leases (ähnlich zu Capital Leases nach alter GAAP).
- Recht auf Nutzung und Verbindlichkeit: Unabhängig von der Klassifikation des Leasingverhältnisses als Operating oder Finance Lease, muss der Leasingnehmer ein Nutzungsrecht-Vermögen und eine Leasingverbindlichkeit bilanzieren.
- Bewertung Operating Lease: Nutzen, das Vermögen und Verbindlichkeiten zu den fortzuführenden Anschaffungskosten, vornehmlich abzüglich Abschreibungen und Wertminderungen. Operating Leases erscheinen dadurch ebenfalls in der Bilanz, während die Mietaufwände linear erfasst werden.
- Bewertung Finance Lease: Abschreibung des Nutzungsrecht-Vermögens und separate Erfassung von Zinsaufwand für die Leasingverbindlichkeit, ähnlich wie unter IFRS 16.
2. Klassifizierungskriterien
A. IFRS 16
- Keine Differenzierung im Leasingnehmerabschluss: IFRS 16 eliminiert die Notwendigkeit der Unterscheidung zwischen Operating und Finance Leases im Abschluss des Leasingnehmers.
- Leasinggeberabschluss: Unterscheidet zwischen Operating Leases und Finance Leases mit spezifischen Kriterien für die Klassifizierung.
B. ASC 842
- Leasingnehmer-Klassifizierung: Besteht weiterhin auf eine Unterscheidung, die auf bestimmten Kriterien basiert, wie Transfer des Eigentums, Schnäppchen-Kaufoptionen, überwiegende wirtschaftliche Nutzungsdauer und Barwert der Leasingzahlungen im Verhältnis zum beizulegenden Zeitwert des Leasingobjekts.
- Leasinggeberabschluss: Anwender folgen ähnlichen, aber nicht identischen Kriterien zur Klassifizierung von Leasingverhältnissen unter GAAP.
3. Erleichterungen für Kurzfristige Leasingverhältnisse und geringwertige Vermögenswerte
A. IFRS 16
- Kurzfristige Leasingverhältnisse: Eine Ausnahme für Leasingverhältnisse mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger, wobei hier weder ein Nutzungsrecht-Vermögen noch eine Leasingverbindlichkeit erfasst werden muss.
- Geringwertige Vermögenswerte: Vereinfachung durch die Möglichkeit, Leasingverhältnisse für geringwertige Vermögenswerte (z. B. Laptops, Telefone) von der Bilanzierung auszuschließen.
B. ASC 842
- Kurzfristige Leasingverhältnisse: Wahlrecht zur Nicht-Bilanzierung von Leasingverträgen mit einer Laufzeit von 12 Monaten oder weniger, wobei solche Leasingverträge off-balance-sheet erfasst werden können.
- Geringwertige Vermögenswerte: Bietet keine explizite Ausnahme für geringwertige Vermögenswerte.
4. Folgebewertung und Abschreibung
A. IFRS 16
- Abschreibung und Zinsaufwand: Der Nutzungsrecht-Vermögenswert wird linear über die Leasingdauer abgeschrieben, und die Leasingverbindlichkeit wird unter Anwendung des Effektivzinsverfahrens abgezinst.
- Anpassungen: Folgeanpassungen der Leasingverbindlichkeit aufgrund von Änderungen in der Leasingzahlungshöhe, Neuverhandlungen oder Modifikationen müssen neu bewertet und angepasst werden.
B. ASC 842
- Operating Lease: Während das Nutzungsrecht-Vermögen linear abgeschrieben wird, wird der gesamte Aufwandsbetrag zusammengesetzt und in der Gewinn- und Verlustrechnung linear erfasst.
- Finance Lease: Separate Erfassung der Abschreibung des Nutzungsrecht-Vermögenswerts und der Zinsaufwendungen für die Leasingverbindlichkeit, ähnlich wie beim IFRS 16.
Beide Standards, IFRS 16 und ASC 842, haben erhebliche Änderungen in der Bilanzierung von Leasingverträgen eingeführt, die darauf abzielen, Transparenz und Vergleichbarkeit zu verbessern. IFRS 16 verfolgt einen einheitlicheren Ansatz ohne Unterscheidung zwischen Operating und Finance Leases für den Leasingnehmer, während ASC 842 diese Unterscheidung für Leasingnehmer beibehält, jedoch die Bilanzierungsvorschriften wesentlich angleicht.
Die Wahl zwischen den beiden Standards hängt von den regulatorischen Anforderungen und der geografischen Präsenz eines Unternehmens ab. Unternehmen, die international tätig sind oder in Ländern agieren, die IFRS anwenden, werden IFRS 16 befolgen, während diejenigen, die hauptsächlich in den USA tätig sind, ASC 842 anwenden werden.
Für eine präzise Implementierung und Anpassung an die jeweiligen Standards ist es essenziell, die Nuancen und spezifischen Anforderungen zu verstehen. Professionelle Buchhalter und Finanzberater können hierbei helfen, indem sie maßgeschneiderte Lösungen und detaillierte Beratung bieten.
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