Leitfaden zur Erstellung einer GuV
Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) ist ein zentrales Element des Jahresabschlusses eines Unternehmens.
Sie gibt Auskunft über die Ertragslage des Unternehmens und zeigt, wie der Gewinn oder Verlust innerhalb eines bestimmten Zeitraums erzielt wurde.
Hier ist ein Leitfaden zur Erstellung einer GuV:
1. Vorbereitung und Grundlagen
Bevor Sie mit der Erstellung der GuV beginnen, stellen Sie sicher, dass alle notwendigen Unterlagen und Daten vorhanden sind. Dazu gehören:
- Alle Buchhaltungsunterlagen (z.B. Rechnungen, Quittungen, Bankauszüge)
- Kontenpläne
- Zugang zu Ihrer Buchhaltungssoftware, falls vorhanden
2. Struktur der GuV
Die GuV kann in Staffelform oder in Kontenform erstellt werden, wobei die Staffelform gebräuchlicher ist. Die Staffelform hebt die einzelnen Ertrags- und Aufwandsposten detaillierter hervor.
3. Erträge und Aufwendungen
Der Grundsatz der GuV ist einfach: Sie stellen den Erträgen (Einnahmen) die Aufwendungen (Ausgaben) gegenüber. Hier einige der wesentlichen Positionen:
- Umsatzerlöse: Einnahmen durch den Verkauf von Produkten oder Dienstleistungen.
- Bestandsveränderungen: Änderungen im Bestand fertiger und unfertiger Erzeugnisse.
- Andere betriebliche Erträge: Erträge aus Nebengeschäften oder durch den Verkauf von Anlagegütern.
4. Materialaufwand:
Aufwendungen für den Einkauf von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie für bezogene Leistungen.
5. Personalaufwand:
Kosten für Löhne und Gehälter sowie Sozialabgaben.
6. Abschreibungen:
Planmäßige und außerplanmäßige Abschreibungen auf Sachanlagen, immaterielle Vermögensgegenstände und Finanzanlagen.
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen:
Kosten, die nicht direkt einer der oben genannten Kategorien zugeordnet werden können, z.B. Mietkosten, Verwaltungs- und Vertriebskosten.
8. Finanzergebnis:
- Zinsen und ähnliche Erträge: Erträge aus Finanzanlagen oder Zinsgutschriften.
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen: Zinsaufwendungen für Kredite und Darlehen.
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit:
Dies ist der Saldo aus den Erträgen und Aufwendungen der laufenden Geschäftstätigkeit (vor Steuern).
10. Steuern vom Einkommen und Ertrag:
Hier werden die Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer und eventuelle andere Ertragssteuern berücksichtigt.
11. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge:
Aufwendungen und Erträge, die das jeweilige Geschäftsjahr betreffen, aber einer anderen Periode zuzuordnen sind.
12. Außerordentliches Ergebnis:
Hier werden außerordentliche, ungewöhnliche oder seltene Aufwendungen und Erträge aufgeführt.
13. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag:
Dies ist der abschließende Betrag, der den Gewinn oder Verlust des Geschäftsjahres darstellt.
Beispielhafte Struktur einer GuV in Staffelform:
+ Umsatzerlöse XXX
+ Bestandsveränderungen XXX
+ Andere betriebliche Erträge XXX
-----------------------------------------
= Gesamterträge XXX
- Materialaufwand XXX
- Personalaufwand XXX
- Abschreibungen XXX
- Sonstige betriebliche Aufwendungen XXX
-----------------------------------------
= Betriebsergebnis (EBIT) XXX
+ Zinsen und ähnliche Erträge XXX
- Zinsen und ähnliche Aufwendungen XXX
-----------------------------------------
= Finanzergebnis XXX
= Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit XXX
- Steuern vom Einkommen und Ertrag XXX
------------------------------------------
= Periodenergebnis (EBT) XXX
+/- Außerordentliches Ergebnis XXX
-----------------------------------------
= Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag XXX
14. Prüfung und Abschluss
Überprüfen Sie die GuV auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Alle Positionen müssen korrekt erfasst und nach den handelsrechtlichen Vorschriften bewertet sein.
15. Berichterstattung
Die GuV ist Teil des Jahresabschlusses und muss zusammen mit der Bilanz veröffentlicht werden. Sie kann auch für interne Analysen und Berichte verwendet werden.
Die Erstellung einer GuV erfordert Genauigkeit und eine systematische Vorgehensweise.
Mit diesem Leitfaden können Sie sicherstellen, dass alle wichtigen Posten berücksichtigt und korrekt dargestellt werden, um ein klares Bild der Ertragslage Ihres Unternehmens zu erhalten.