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Die wichtigsten Fristen für die Gewerbesteuer

1. März 2025 / Buchhaltung Berlin

Bei der Gewerbesteuer gibt es mehrere wichtige Fristen, die Unternehmen und Selbstständige beachten müssen.

Diese Fristen beziehen sich auf die Abgabe der Steuererklärungen, die Zahlungsfristen und die Einspruchsfristen.

Hier sind die wesentlichen Fristen im Überblick:

1. Abgabe der Gewerbesteuererklärung:

  • Reguläre Abgabefrist: Die Gewerbesteuererklärung muss grundsätzlich bis zum 31. Juli des Folgejahres (des Steuerjahres) beim Finanzamt eingereicht werden.
  • Verlängerte Frist: Für Steuerberater, die die Erklärung einreichen, verlängert sich die Frist typischerweise bis zum letzten Februartag des übernächsten Jahres.

2. Vorauszahlungen:

  • Vierteljährliche Vorauszahlungen: Diese müssen am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November eines jeden Jahres geleistet werden. Die Höhe der Vorauszahlungen wird durch die Gemeinde festgelegt und basiert auf der letzten Veranlagung.

3. Fälligkeit der Restschuld:

  • Nachdem der endgültige Gewerbesteuerbescheid für ein Jahr ergangen ist, wird gegenüber den bereits geleisteten Vorauszahlungen die Restschuld festgesetzt.
  • Zahlungsfrist für den Restbetrag: Dieser muss in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Gewerbesteuerbescheids beglichen werden.

4. Einspruchsfrist:

  • Frist für Einsprüche: Wenn der Steuerpflichtige mit dem Gewerbesteuerbescheid nicht einverstanden ist, hat er die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheids Einspruch einzulegen.

5. Fristverlängerung:

  • In besonderen Fällen kann beim Finanzamt oder der Gemeinde eine Fristverlängerung beantragt werden. Diese muss in der Regel schriftlich und vor Ablauf der ursprünglichen Frist gestellt werden.

Rechtliche Grundlage:

Die genauen Fristen und Verpflichtungen ergeben sich aus dem Gewerbesteuergesetz (GewStG) sowie aus der Abgabenordnung (AO).

Tipp:

Um Fristverletzungen zu vermeiden und mögliche Strafen oder Verzugszinsen zu umgehen, ist es ratsam, sich frühzeitig mit den genannten Fristen auseinanderzusetzen und gegebenenfalls professionelle Hilfe, etwa durch einen Steuerberater, in Anspruch zu nehmen.